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Richtig versichert gegen Fahrraddiebstahl
20.03.2023 15:15

Richtig versichert gegen Fahrraddiebstahl

Rund 300.000 Fahrraddiebstähle jährlich werden aktenkundig, nicht einmal jeder zwanzigste Fall wird aufgeklärt. Gut deshalb, wenn Ihr Fahrrad richtig versichert ist. Doch welche Versicherung zahlt, wenn das wertvolle Zweirad gestohlen wird?

Die Fortbewegung auf zwei Rädern ist beliebt wie nie, besonders bei E-Bikes sind Preise von mehreren tausend Euro keine Seltenheit. Ältere Tarife in der Hausratversicherung zahlen bei Fahrdiebstahl allerdings oft nur, wenn Langfinger den abgeschlossenen Keller oder die Garage aufbrechen mussten, um an ihre Beute zu kommen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen kann helfen. Nur in zeitgemäßen Verträgen ist Fahrraddiebstahl auch außerhalb der eigenen vier Wände und über Nacht mitversichert, wenn das Rad an einen festen Gegenstand wie zum Beispiel einen Laternenmast oder Absperrbügel angeschlossen war.

Achtung jedoch: Die maximale Erstattung bei Fahrraddiebstahl ist in der Hausratversicherung häufig auf ein oder zwei Prozent der Versicherungssumme beschränkt. Bei einer Versicherungssumme von 30.000 Euro und einer Erstattung von zwei Prozent sind das zum Beispiel 600 Euro – auch wenn das Rad in der Anschaffung deutlich teurer war. Wer also ein hochwertiges Fahrrad besitzt, sollte seine Hausratpolice falls möglich um einen besseren Diebstahlschutz ergänzen oder gleich eine separate Fahrradversicherung abschließen.

Der Jahresbeitrag zu einer vollwertigen Fahrradversicherung richtet sich nach dem Neupreis des Rades, nach dem Diebstahlrisiko am Wohnort und natürlich nach dem Leistungsumfang. Abgesichert ist je nach Anbieter nicht nur Diebstahl überall und rund um die Uhr, sondern auch Schäden am Fahrrad durch Unfälle, Stürze oder Vandalismus. Einige Fahrradversicherer liefern im Schadenfall sogar gleich ein neues Rad. Wichtig: Bewahren Sie die Kaufquittung für das Fahrrad samt Herstellerangabe, Modell und Rahmennummer sorgfältig auf, um die Eigentümerschaft im Ernstfall nachweisen zu können. Melden Sie den Fahrraddiebstahl sofort der Polizei und dem Hausrat- oder Fahrradversicherer, damit der Schaden reibungslos reguliert werden kann.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: denzel@pixabay@pixabay)

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